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Rechte und Pflichten der Mieter – Nachmieter stellen

Wenn man seine Wohnung relativ schnell wechseln will, muss man für einen Nachmieter besorgt sein.
 
Publiziert: 15.03.2019

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Viele Wohnungen, welche ausgeschrieben sind, werden «per sofort» vergeben. Als Mieter hat man jedoch drei Monate Kündigungsfrist. Würde man nun relativ schnell ausziehen, wären dann immer noch die Monatsmieten der alten Wohnung zu bezahlen. Allerdings ist das kein Hindernis für einen zügigen Wohnungswechsel, solange man nämlich einen Nachmieter sucht.

Worauf dabei zu achten ist, erklärt uns Fabian Gloor, Rechtsberater beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband. Grundsätzlich gilt: Der Nachmieter oder die Nachmieterin muss zahlungsfähig und zumutbar sein und den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen.

© Online-Redaktion ERF Medien
 
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