In einer Mietwohnung kann ab und an mal ein Gerät kaputt gehen oder Schäden entstehen. Manchmal passiert so ein Fall sogar in einem unpassenden Moment: Die Heizung fällt im Winter aus oder der Backofen funktioniert gerade dann nicht, wenn man ein Brot oder einen Kuchen backen möchte. Wer zahlt nun solche Schäden? Wir fragten Fabian Gloor, Rechtsberater beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband.