Bis Ende März haben Opfer von fürsorglichen Zwangsmassnahmen Zeit, ein Gesuch auf einen Solidaritätsbeitrag zu stellen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. In der ganzen Deutschschweiz haben viele Betroffene gezögert, ihre Entschädigung einzufordern – jetzt aber steigt die Zahl der Gesuche. Dies beobachten die meisten Opferhilfe-Stellen der Kantone, welche die Opfer beim Ausfüllen und Stellen des Gesuchs unterstützen.
Im Beitrag zu hören sind Brigitte Huber (Geschäftsleiterin Opferhilfe St. Gallen-Appenzell) und Thomas Gall (Geschäftsleitung Opferhilfe der beiden Basel).