(c) Eidgenoessische Zollverwaltung

Vignetten und Maut im In- und Ausland

In der Schweiz gibt es die Vignette seit 1985.
 
Publiziert: 25.01.2022

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Am 1. Februar ist es so weit: Spätestens an diesem Tag müssen Autofahrer, welche Autobahn und -strasse benützen wollen, eine Vignette haben. Diese ist bis 31. Januar 2023 gültig und muss gut sichtbar an der Innenseite der Frontscheibe angebracht werden. Sarah Wahlen vom TCS empfiehlt, zuerst die alte Vignette mit einem Schaber (z. B. einem für den Glaskeramikherd) zu entfernen, indem man ihn unter eine Ecke der Vignette schiebt und sie so loslöst. Wer ohne Vignette auf Autobahnen und -strassen unterwegs ist, muss 200 Franken Busse zahlen.

Die Schweizer Vignette wurde 1985 eingeführt und war die erste in Europa. Auch Österreich kennt für seine Autobahnen ein Vignettensystem: es gibt sie für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. In Frankreich und Italien hingegen muss an Kontrollpunkten eine Maut bezahlt werden.

© Online-Redaktion ERF Medien
 
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