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Reinigungskräfte korrekt anstellen

Die AHV ist bereits ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch.
 
Publiziert: 08.11.2022

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Wenn man eine Reinigungskraft anstellt, wird man als Privatperson zu einem Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Damit diese Anstellung rechtlich korrekt ist, gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Die AHV ist bereits ab der ersten Arbeitsstunde obligatorisch
  • Die obligatorische Unfallversicherung ist Pflicht
  • Ein Lohnausweis muss erstellt werden
  • Die Sozialversicherungsbeiträge müssen abgerechnet werden

Kein Grund, um von einer Anstellung einer Reinigungskraft zurückzuschrecken: Verschiedene Plattformen bieten einen Rundumservice an.

Übrigens: In der Schweiz liegt der durchschnittliche Stundenlohn einer Reinigungskraft bei 31 Franken.

© Online-Redaktion ERF Medien
 
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