In der Steuererklärung können verschiedene Abzüge getätigt werden. Bei der direkten Bundessteuer gibt es einen allgemeiner Kinderabzug und einen Abzug für Betreuungskosten. Die «Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer» will die Maximalbeiträge für diese Abzüge erhöhen, und zwar von 6500 auf 10 1000 beziehungsweise von 10 100 auf 25 000.
EVP-Nationalrätin Lilian Studer und EDU-Vizepräsident Thomas Lamprecht bringen in diesem Beitrag ihre Argumente pro und kontra vor.
Aus christlicher Sicht
In unserem Abstimmungsspezial vom 14. bis 18. September zeigen wir die Pros und Kontras zu den fünf Bundesvorlagen vom 27. September 2020 auf, und zwar aus christlicher Sicht.
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer – was will das Parlament ändern?
Ziel: Die Steuerabzüge für Kinder und Kinderdrittbetreuung sollen erhöht werden.
Ausgangslage
In der Schweiz bezahlt man Einkommenssteuern. Einen Teil seines Einkommens muss man als Steuer an Bund und Kanton bezahlen. Die Höhe dieser Einkommenssteuern hängt davon ab, wie hoch das Einkommen und die Steuerabzüge sind.
Pro Kind können Eltern 6 500 Franken jährlich vom Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung sind. Falls zusätzlich Kosten für eine Kinderdrittbetreuung (z.B. Kita-Kosten) anfallen, können dafür ebenfalls bis zu 10 100 Franken jährlich pro Kind abgezogen werden. Dies gilt für Kinder unter 14 Jahren.
Das Parlament hat beschlossen, die Kinderabzüge zu erhöhen. Dafür muss das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer geändert werden. Gegen diese Änderung wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.