Testament ist nicht gleich Testament. Im Schweizer Recht werden drei Arten unterscheiden, wie Erbrechtsspezialist Thomas Hux erklärt:
Das mündliche Testament wird in Notsituationen gemacht.
Das öffentliche Testament wird von einem Notar mit zwei Zeugen verfasst und ist entsprechend frei von Formfehlern.
Das handschriftliche Testament ist einfacher zu erstellen, jeder und jede kann es für sich verfassen. Es muss handgeschrieben sein (also kein Computerausdruck) sowie Ort, Datum und Unterschrift enthalten. Es sollte allerdings so aufbewahrt werden, dass es später von anderen Menschen gefunden wird. Thomas Hux empfiehlt, das handschriftliche Testament bei einem Notariat zu hinterlegen. Zudem sollte eine Fachperson den Text durchsehen, damit die richtigen Formulierungen verwendet werden und keine Missverständnisse entstehen.
Als Erbrechtsspezialist hat Thomas Hux folgende Ausbildung/frühere Tätigkeiten: Dr. iur., leitende Positionen bei Kantonalbank und Grossbank; jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Erbrecht, Steuern, Immobilien, Finanzplanung; VR-Mandate bei KMU