Zurzeit erhalten Väter bei der Geburt eines Kinder ein oder zwei Tage frei, im Gegensatz zu den Müttern, die Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub haben. Mit einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes sollen Väter nun zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten, der innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt bezogen werden kann.
Marianne Streiff (EVP-Nationalrätin und -Parteipräsidentin) befürwortet den Vaterschaftsurlaub, EDU-Parteipräsident Daniel Frischknecht ist skeptisch.
Aus christlicher Sicht
In unserem Abstimmungsspezial vom 14. bis 18. September zeigen wir die Pros und Kontras zu den fünf Bundesvorlagen vom 27. September 2020 auf, und zwar aus christlicher Sicht.
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub) – was soll geändert werden?
Ziel: Es soll ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt werden.
Ausgangslage
In der Schweiz haben Väter Anspruch auf ein bis zwei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Es gibt Unternehmen, die freiwillig einen längeren Vaterschaftsurlaub ermöglichen.
Ursprünglich wurde die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» eingereicht. Die Initiative fordert einen Vaterschaftsurlaub von vier Wochen. Das Parlament hat als indirekten Gegenvorschlag zur dieser Volksinitiative die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen. Gegen den Beschluss des Parlaments wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.