Wir bestellen mit ein paar Klicks ein Produkt für uns selbst oder als Geschenk für jemand anderen und rechnen damit, das Paket bald beziehungsweise auf den angekündigten Liefertermin zu erhalten.
Was, wenn die Tage vergehen und die Lieferung nicht eintrifft? Wir fragten bei Katrin Reichmuth (juristische Beraterin beim Beobachter) nach, wie die Situation rechtlich aussieht.
Der Händler haftet nur so lange für Pakete, bis er sie aufgegeben hat. Die Post wiederum darf ohne Absprache keine Pakete vor dem Eingang platzieren, sonst haftet sie bei einem allfälligen Verlust. Eine Ermächtigung ermöglicht der Post, Pakete vor einem Hauseingang oder beispielsweise in einem unverschlossenen Raum wie einer Werkstatt zu stellen. Eine Alternative sind die «My Post 24»-Automaten, wo die Pakete selbst abgeholt werden können.