Redaktionelle Sendungen von schweizerischen Radio- und Fernsehveranstaltern können gemäss Art. 92 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bei der zuständigen Ombudsstelle beanstandet werden. Zuständige Ombudsstelle für die redaktionellen Angebote von ERF Medien ist Herr Guglielmo Bruni, Drosselstrasse 26, 4059 Basel.