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Flüchtlingsarbeit braucht Strukturen

Die Kirche im Prisma in Rapperswil-Jona als Beispiel
Publiziert: 18.10.2017

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Die Kirche im Prisma steht hier als Beispiel für andere Kirchen, die ähnliche Hilfen anbieten. Diese Angebotsübersicht kann helfen und inspirieren, in der eigenen Kirche eine aktive Flüchtlingsarbeit aufzubauen.

Richtlinien Interkulturelle Arbeit im Prisma (IKA)
1. Unsere Vision
Wir verstehen uns als einen vielfältigen Dienst, der die Bedürfnisse und Nöte der Mitmenschen wahrnimmt und sozialdiakonisch in die Gesellschaft hineinwirkt. Wir vermitteln Wertschätzung und Respekt, Hoffnung, Ermutigung, praktische Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe für Mitmenschen in schwierigen Lebenssituationen und unterstützen sie im persönlichen Wachstum.

2. Unser Leitsatz
«Werdet nicht müde, Gutes zu tun.» (Galater 6,9a)

3. Unser Auftrag
Wir haben uns zu folgendem Auftrag gegenüber den Besuchern unsere Angebote verpflichtet:

  • Ungeachtet ihrer Herkunft, Nationalität, Religionszugehörigkeit begegnen wir ihnen mit Wertschätzung und Respekt.
  • Ihre Nöte nehmen wir ernst und bieten nach unseren Möglichkeiten konkrete Hilfe an.
  • Wir bieten ihnen Tagesstruktur und Freizeitbeschäftigung an.
  • Wir fördern ihre Integration in der Schweiz durch Gemeinschaft und den Erwerb neuer Fähigkeiten (Sprachkenntnisse, Handwerk).

4. Unsere Werte

  • Menschenwürde – Gott hat die Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen, deshalb ist jeder Mensch einzigartig und wertvoll. Diese Würde achten und schützen wir.
  • Annahme, Respekt und Liebe – davon ist unser Verhalten geprägt.
  • Zeit – eine wertvolle Ressource. Wir nehmen uns genug Zeit, um mit den Menschen zusammen zu sein.

5. Verschiedenes
5.1 Kleidung

Angemessene (sittliche) Kleidung setzen wir bei unseren Mitarbeitern voraus, z. B. keine tiefen Ausschnitte, zu enge Hosen oder zu kurze Röcke bei den Frauen.

5.2 Hausbesuche
Hausbesuche werden von Seiten der Mitarbeitenden nur zu zweit gemacht, wobei eine Person wenn möglich gleichgeschlechtlich zum Gastgeber/zur Gastgeberin sein muss.

5.3 Gewalt
In unseren Angeboten wird keine Gewalt geduldet. Die Mitarbeitenden melden jeden Vorfall dem Teamleiter. Dieser nimmt wenn möglich die Beteiligten beiseite und klärt sie darüber auf, dass dies bei Wiederholungsfall ein Besuchsverbot zur Folge hat. Meldung des Vorfalles an die Leitung IKA.

5.4 Übergriffe der Mitarbeitenden
Die physische und psychische Integrität unserer Besucher hat oberste Priorität. Als Übergriff wird jede verbale, physische und psychische Verhaltensweise taxiert, die die andere Seite in ihrer Integrität beschneidet: Gesten, unerwünschte «zufällige» Berührungen, Annäherungsversuche und Einladungen, welche mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen verbunden sind. Belästigungen wie beispielsweise Übergriffe können einen Verweis oder einen Ausschluss aus dem Mitarbeiterteam nach sich ziehen.

5.5 Drohungen und Übergriffe von Besuchern
Verbale oder anderweitig angedeutete, ernstzunehmenden Drohungen von Seiten der Besucher sowie Übergriffe gegenüber Mitarbeitenden werden der Leitung IKA gemeldet, welche eine angemessene Reaktion einleiten.

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