Die Altersvorsorge ruht in der Schweiz auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge.
Jeder, der in der Schweiz wohnt, ist verpflichtet, einen Beitrag an die erste Säule zu zahlen, also auch Nichterwerbstätige. In die zweite Säule zahlt ein, wer in einer Pensionskasse versichert ist. Teilzeitbeschäftige sind bei dieser Säule allerdings benachteiligt, weil ihr versicherter Dienst kleiner ist, erklärt Finanzexperte Viktor Pfister.