Beim Thema Organspende gibt es verschiedene Perspektiven: diejenige der Spender, der Empfänger und auch der Angehörigen. Die Schwägerin von Ruth wurde 2018 für hirntot erklärt. Es stellte sich heraus, dass diese einen Organspendeausweis ausgestellt hatte.
Da man den Willen der Schwägerin respektieren wollte, wurde entschieden, dass nur die Augenhornhaut nicht gespendet werden sollte. In einem anonymen Brief drückte ein Empfänger später seine Dankbarkeit über die erhaltene Lunge aus.