Wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen Menschen oder Menschengruppen aufruft wegen Rasse, Ethnie und Religion, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden – so lässt sich die Rassismus-Strafnorm zusammenfassen, die seit 1995 Teil des Strafgesetzbuches ist. Im Herbst 2018 fügte das Parlament noch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung hinzu.
Dagegen hat ein Komitee unter der Leitung der christlichen Kleinpartei EDU erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie befürchtet eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Klagewelle gegen Menschen, die gewisse sexuelle Orientierungen in Frage stellen.
Wir reden mit dem Berner EDU-Grossrat Samuel Kullmann (Mitglied des Referendumskomitees) und mit Rahel Mühlemann (Vorstandsmitglied des Vereins Zwischenraum) über Gründe, die für oder gegen das Referendum sprechen.