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Höranlagen-Signet | (c) Pro Audito Schweiz

Höranlagen, eine wichtige Hilfe für schwerhörige Personen

In allen öffentlichen Gebäuden müsste eine solche Anlage sein.
Publiziert: 01.09.2022

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Rund 800 000 Menschen sind in der Schweiz schwerhörig, so die Schätzung des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Hörgeräte funktionieren dann gut, wenn die Tonquelle in der Nähe des Trägers ist.

Wenn in einem grossen Raum der Sprecher weit weg von einem Gehörlosen ist, hilft eine Gehöranlage. Deren Prinzip entspricht dem eines Mikrofons, erklärt Michiel Aaldijk (Geschäftsleiter «Pro Audito Luzern»).

Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz müssten alle öffentlich zugänglichen Gebäude eine Höranlage haben. Viele dieser Gebäude haben jedoch keine. Der Dachverband «Pro Audito Schweiz» will diesen Missstand beheben und bietet deshalb Hilfestellung bei der Installation einer Höranlage.

Es kann auch durchaus vorkommen, dass in einem Gebäude zwar eine Höranlage existiert, aber niemand davon weiss. Eine Kennzeichnung mit einem Signet schafft hier Abhilfe.

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