In der Schweiz und vielen europäischen Ländern ist man Mitglied derjenigen Kirchgemeinde, welche sich am Wohnort befindet. Das sei ein Konzept, welches aus dem Mittelalter stamme, erklärt Lukas Kundert (Kirchenratspräsident der reformierten Kirche Basel-Stadt). Damals wurde Parochien definiert, wo ein Priester zuständig war, um die Menschen mit den Sakramenten wie Taufe oder Hochzeit zu versorgen.
Ab dem 19. Jahrhundert wurden bei den evangelisch-reformierten Kirchen territoriale Gemeinden analog den Schulgemeinden gegründet. Denn in der Regel waren damals die Schuldepartemente für die Kirchen zuständig.
Heutzutage haben viele Menschen ihr Umfeld nicht mehr nur in der Wohngemeinde. Entsprechend ist das bisherige System nicht mehr in allen Fällen sinnvoll. Weltweit ist dasjenige Kirchgemeindemodell, welches nicht an den Wohnort geknüpft ist, das dominante Modell, sagt Kundert. Das Parochialgemeindemodell gäbe es nur in Europa.
Die Evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Basel-Stadt hat ihre Verfassung geändert. Ab 1. Januar 2024 können dort aus Ortsgemeinden Personalgemeinden gemacht werden, welche nicht an ein bestimmtes Territorium oder Stadtquartier gekoppelt sind. Die institutionellen Angelegenheiten werden an eine Ortskirche in der Umgebung übergeben. Wenn eine Personalgemeinde genug Menschen vereint, kann sie sich weiterhin in einer Kirche treffen.
Lukas Kundert sieht ein grosses Potenzial in dieser Änderung. «Ich stelle mir vor, dass unsere Zukunft viel bunter sein wird als die Gegenwart es jetzt ist.»