Ein Testament zu erstellen macht bereits Sinn, bevor man in Pension geht. Das Gesetz schreibt vor, wie ein Nachlass geregelt wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Die sogenannte Stammesordnung regelt die Reihenfolge der Erbberechtigten nach Verwandtschaftsgrad, wie Erbrechtsspezialist Thomas Hux erklärt. Will man die geregelte Reihenfolge ändern, macht ein Testament Sinn.
Simon Leemann (Leiter Verwalter ERF Medien) erzählt, wie ERF Medien begünstigt werden kann und wie dies schon geschehen ist.