Gutscheine häufen sich im Lauf der Monate und Jahre im Portemonnaie, im Ordner oder sonst wo. Und irgendwann ist das Ablaufdatum verstrichen, denn auch hier gilt: Aus den Augen, aus dem Sinn. Können wir solche Gutscheine trotzdem verlängern lassen?
Doris Huber ist Expertin für Konsumfragen beim Beobachter Beratungszentrum. Sie erklärt, dass es zwar keine gesetzlichen Bestimmungen zum Ablauf von Gutscheinen gibt, jedoch allgemeine Regelungen zu Verjährungen, wie sie im Beitrag ausführt.