Seit 1. Januar 2007 ist das Partnerschaftsgesetz in Kraft. Es ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren die Eintragung ihrer Beziehung als eingetragene Partnerschaft. Auch wenn das Gesetz gewisse Rechte und Pflichten regelt, ist diese Partnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt. Die zur Abstimmung stehende Vorlage «Ehe für alle» will Gleichgeschlechtlichen nun auch die Eheschliessung ermöglichen.
Im Beitrag nehmen Stellung zur Abstimmungsvorlage:
Ehe für alle
Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.
Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.
(Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20210926/ehe-fuer-alle.html)