Im Rahmen einer Revision des Kirchengeseztes werden im Kanton Bern Pfarrpersonen der Landeskirchen ihren Lohn künftig nicht mehr vom Kanton erhalten, sondern direkt von ihrer Kirche. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kanton den Landeskirchen weniger Beiträge entrichtet, sondern sie anhand von Leistungsvereinbarungen unterstützt.