Am Montag beginnt der zweite Lockdown: Restaurants, kulturelle Angebote und viele Einkaufsläden sind geschlossen; wer kann, muss von zuhause aus arbeiten. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind zwar verboten, nach wie vor dürfen sich aber Kirchen und religiöse Gemeinschaften zu Gottesdiensten vor Ort treffen – mit bis zu 50 Personen.
Das sorgt für Unverständnis – zum Beispiel bei der Freidenker-Vereinigung der Schweiz: Es sei ungerecht, dass religiöse Organisationen anders behandelt würden als säkulare Organisationen, so Präsident Andreas Kyriacou. Die Kirchenverbände der Schweiz wollen indes daran festhalten, Gottesdienste im erlaubten Rahmen durchzuführen.