Der Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs schützt den Glauben von Privatpersonen vor öffentlicher Diskriminierung. Aus Sicht der Freidenker schränkt er die Religions- und Meinungsfreiheit der Schweizer Bevölkerung ein. Andreas Kyriaku (Präsident Freidenker Schweiz) anerkennt zwar, dass Religion wichtig ist, aber sie dürfe nicht dominieren. Pirmin Müller (SVP-Kantonsrat Luzern) hingegen sieht bei diesem Artikel bezüglich Meinungsfreiheit kein Problem.