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(c) Schweizer Parlament

Parlamentssprache – Begnadigung

Die vereinigte Bundesversammlung darf in gewissen Fällen Straftäter begnadigen.
Publiziert: 22.09.2017

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Interpellation, Motion, Amtsgeheimnis, Begnadigung: Diese und andere Begriffe hört und liest man immer wieder einmal in Zusammenhang mit Politik. Doch was bedeuten sie nun? In der Serie «Parlamentssprache» erklären wir Begriffe aus dem parlamentarischen Betrieb im Bundeshaus. Als Experte fungiert der Aargauer Alt-Nationalrat Heiner Studer (EVP).

Was man über das Schweizer Parlament wohl kaum weiss: Die vereinigte Bundesversammlung darf in gewissen Fällen über die Begnadigung von rechtskräftig verurteilten Straftätern entscheiden.

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