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20 Jahre Einsatz für Menschen in Ausschaffungshaft

Rechte vor der Ausschaffung wahrnehmen können
Publiziert: 07.01.2019

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Die kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahme Kanton Bern gibt es seit 20 Jahren. Sie setzt sich dafür ein, dass sich die Situation von Menschen in Ausschaffungshaft rechtlich, psychisch und sozial verbessert.

Diese Anlaufstelle ist eine unabhängige Stelle und wird von den drei Landeskirchen und der jüdischen Gemeinde Bern getragen.

Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern


Die Fachstelle Migration engagiert sich in der kirchlichen Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern (KAZ). Diese setzt sich für die Rechte jener unsichtbaren Mitglieder der Gesellschaft ein, die sich in Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft befinden, und fordert gesetzeskonforme Haftbedingungen insbesondere im Regionalgefängnis Bern.
Alle inhaftierten Personen erhalten unmittelbar nach der Festnahme ein Merkblatt in ihrer Sprache, in dem auch auf die KAZ aufmerksam gemacht wird.
Die KAZ entstand in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Bern und wird von den Landeskirchen und den Jüdischen Gemeinden des Kantons Bern getragen. Die KAZ arbeitet mit der Perspektiven- und Rückkehrberatung des Schweizerischen Rotes Kreuzes zusammen.
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