In der Evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Basel-Stadt gilt eine neue Verfassung. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Ortskirchen ab 2024 in Personalkirchen umgewandelt werden können.
Dabei handelt es sich um Kirchgemeinden, welche nicht an einen Ort gekoppelt sind. Ihre institutionellen Aufgaben geben sie an eine benachbarte Ortskirche weiter. Eine Personalkirche wird jedoch nicht aufgelöst, sondern deren gemeinschaftlicher Teil wird weitergeführt. Ob eine solche Kirchgemeinde entstehen kann, entscheidet die Synode der reformierten Kantonalkirche.
Im Beitrag zu hören ist Lukas Kundert, Kirchenratspräsident der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt.