Die Pfarrpersonen im Kanton Bern haben seit dem 1. Januar 2020 einen neuen Arbeitgeber – zumindest auf dem Papier. Bis Ende vergangenes Jahr waren sie nämlich offiziell vom Kanton angestellt, welcher die rund 600 Geistlichen nun administrativ in die Hände der Landeskirchen übergab.
Dieser Wechsel kann als historisch bezeichnet werden, denn die Verbindung zwischen Staat und Kirche besteht im Kanton Bern seit 1528. 1804 wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien intensiviert, der Kanton nahm damals den Landeskirchen ihre Kirchengüter weg und verpflichtete sich dafür im Gegenzug, die Pfarrer zu besolden.
Über die Änderungen und Chancen, welche sich mit diesem Wechsel bieten, äussern sich im Beitrag Stephan Hagenow (Leiter für die Personalentwicklung der Pfarrschaft der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn) und Regula Furrer (Generalsekretärin der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern).