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Meinungs- und Religionsfreiheit: Veralteter Artikel im Strafgesetzbuch?

Die Freidenker wollen Artikel 261 anpassen.
Publiziert: 30.11.2018

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Der Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs schützt den Glauben von Privatpersonen vor öffentlicher Diskriminierung. Aus Sicht der Freidenker schränkt er die Religions- und Meinungsfreiheit der Schweizer Bevölkerung ein. Andreas Kyriaku (Präsident Freidenker Schweiz) anerkennt zwar, dass Religion wichtig ist, aber sie dürfe nicht dominieren. Pirmin Müller (SVP-Kantonsrat Luzern) hingegen sieht bei diesem Artikel bezüglich Meinungsfreiheit kein Problem.

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