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Parlamentssprache – Motion

Sie will eine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes bewirken.
Publiziert: 19.09.2017

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Interpellation, Motion, Amtsgeheimnis, Begnadigung: Diese und andere Begriffe hört und liest man immer wieder einmal in Zusammenhang mit Politik. Doch was bedeuten sie nun? In der Serie «Parlamentssprache» erklären wir Begriffe aus dem parlamentarischen Betrieb im Bundeshaus. Als Experte fungiert der Aargauer Alt-Nationalrat Heiner Studer (EVP).

Die Motion ist ein Vorstoss, welcher eine Nationalrätin oder ein Ständerat beim Bundesrat einreichen kann. Sie will eine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes bewirken.

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