Es gibt allerdings Ausnahmen: Im Kanton Bern musste sie bereits am 15. März eingereicht werden, in den Kantonen Zug, Obwalden und Appenzell Innerrhoden bleibt noch Zeit bis 30. April.
Jeder Kanton hat sein eigenes Steuergesetz. Das lässt sich darauf zurückführen, dass die Schweiz 1848 ein Bundesstaat wurde. Seither zieht sie zwar die direkte Bundessteuer ein, aber die Steuerhoheit bleibt bei den Kantonen.