Weiterer Etappenerfolg für Schweizer Klimaseniorinnen: Sie klagen die Schweiz an, zu wenig für den Klimaschutz getan zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist am Dienstag, 9. April 2024 nun auf die Beschwerde ihres Vereins eingetreten. Die Richter haben die Verletzung der Menschenrechtskonvention bestätigt.
Zum ersten Mal wird somit ein menschenrechtlicher Anspruch auf Klimaschutz festgestellt. Damit könnten aus Europa nun weitere Klimaklagen folgen.
Was passiert nun aber damit? Und wieso nahmen hier gerade Seniorinnen das Zepter in die Hand? Wir sprechen darüber im heutigen «im Fokus».