Zum Recht auf Protest gehören verschiedene Grundrechte, erklärt Lisa Salza von Amnesty International Schweiz. «Es vereint unter anderem das Recht auf die Versammlungsfreiheit und die Meinungsäusserungsfreiheit. Das Recht auf friedliche Versammlung schützt jede Zusammenkunft von Menschen im privaten und öffentlichen Raum, welche das Ziel haben, friedlich eine gemeinsame Meinung zu äussern oder einem Anliegen Gehör zu verschaffen.»
Das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und auf Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit schützen zusammengenommen verschiedene Arten von Versammlungen wie Demonstrationen, Streiks, Strassenblockaden, aber auch kulturelle und religiöse Feiern und viele mehr, sagt Salza.
«Das Recht auf Protest geht noch ein Stück weiter als die Versammlungsfreiheit. Es schliesst neben der Meinungsfreiheit noch andere Rechte wie beispielweise die Religionsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und andere Rechte mit ein.»
Im Hinblick auf den Einsatz von Sicherheitskräften sagt sie: «Die Polizei hat dabei auch eine Schutzaufgabe, die Proteste zu schützen. So gesehen ist es sicher sinnvoll, in den meisten Fällen, wo es um viele Menschen geht, Demonstrationen bei den Behörden angemeldet werden.» Allerdings sollen nur diejenigen Menschen unschädlich gemacht werden, von denen eine Bedrohung ausgeht, und nicht friedlich Protestierende.
Das Recht auf Protest wird weltweit unterschiedlich umgesetzt. Es gäbe immer noch Verbesserungspotenzial, erklärt Salza. «Gemäss unseren Recherchen ist das Recht auf Protest in keinem Land der Welt vollständig geschützt. Es gibt überall unzulässige Einschränkungen dieses Rechts. In vielen Ländern unterliegen Demonstrationen einer Bewilligungspflicht.» Die Schweiz ist eines der wenigen Länder Europas, welches eine solche Bewilligungspflicht kennt.
«Der Einsatz von potenziell tödlichen Waffen oder Restriktionen auf Gesetzesebene sind Phänomene, welche wir auf allen Kontinenten beobachten.» In der Schweiz sind zwar das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf Meinungsfreiheit in der Verfassung verankert. Auf kantonaler und kommunaler Ebene würden die Rechte aber durch restriktive Gesetzgebung und unverhältnismässige Behördenpraxis beschnitten, sagt Salza.