An Weihnachten oder am Geburtstag haben wir einen Gutschein für einen Wellness-Tag oder einen Restaurantbesuch erhalten. Aber die früheren Gutscheine sind immer noch nicht eingelöst. Deren Ablaufdatum ist bald erreicht oder schon abgelaufen. Was tun?
Daniela Mauchle ist Leiterin Recht beim Konsumentenschutz. Sie erklärt, je nach Inhalt sei ein Gutschein fünf oder zehn Jahre gültig.
Fünf Jahre gültig sind: Waren (z. B. Bücher), Restaurantbesuche oder eine Massage.
Zehn Jahre gültig sind: Reisen, Übernachtungen, Konzerte, Ballonfahrten.
Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit von Gutscheinen ist im Obligationenrecht geregelt. Ein früheres Ablaufdatum beziehungsweise eine kürzere Laufzeit ist also ungültig.
Bei einem angeblich nicht mehr gültigen Gutschein müssen wir hartnäckig bleiben. Wenn wir bei einem Gespräch vor Ort nicht weiterkommen, können wir den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall müssen wir allerdings abwägen, ob sich der Aufwand lohnt.