Die Altersvorsorge ruht in der Schweiz auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge.
Bei der Säule 3a wird Geld gespart, welches uns beziehungsweise unseren Nachkommen gehört. Die Beträge, welche wir einzahlen, lassen sich bis zu einer gewissen Limite von den Steuern abziehen. Bis zur Pensionierung bleibt das Geld gesperrt, es gibt Ausnahmen wie Erwerb von Wohneigentum oder berufliche Selbständigkeit. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge, welche nicht zweckgebunden ist und sich nicht von den Steuern abziehen lässt. Das kann sowohl eine Versicherungs- als auch eine Sparlösung sein.