In der Schweiz beträgt die gesetzliche Grabruhe 20 Jahre. Bruno Bekowies vom Bestattungs- und Friedhofsamt Zürich erklärt, dass in Zürich nicht ein einzelnes Grab aufgehoben wird, sondern ein ganzes Grabfeld.
Konkret wird durchschnittlich nach 22 bis 25 Jahren ein komplettes Grabfeld mit 50, 100 oder 200 Gräbern oberirdisch abgeräumt. Der Grabstein wird zu Kies recycelt, die Bepflanzung humusiert und die Fläche anschliessend neu angesät.
Das Grabfeld bleibt dann einige Jahre unbenutzt, bevor man wieder neue Gräber anlegt. Die bestatteten Überreste bleiben weiterhin unberührt, die Verstorbenen können so weiterhin besucht werden.
In Zürich werden die Angehörigen vor der Grabräumung zu einer ökumenischen Gedenkfeier eingeladen, um ein letztes Mal am Grab Abschied zu nehmen. Diese Gedenkfeier stösst auf grosses Echo, erzählt Bekowies.