Das «Europäische Komitee zur Verhütung von Folter» hat die Schweiz besucht und im Juni 2022 einen Bericht verfasst. Das Fazit: Beim Thema Folter hat die Schweiz Nachholbedarf.
Katleen de Beukeleer (Kommunikations- und Kampagnenverantwortliche ACAT Schweiz) ist von diesem Befund nicht überrascht. In der Schweiz gäbe es zwar keine schweren Folterfälle. Doch zur Definition von Folter gehören grundsätzlich grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Hierzulande wird also nicht systematisch und aktiv gefoltert. De Beukeleer spricht vielmehr von einem systematischen Verschliessen der Augen. Als Beispiel nennt sie eritreische Flüchtlinge, welche zwar nicht in ihr Heimatland abgeschoben, aber unter einem Nothilferegime weggesperrt werden, welches menschenunwürdig ist. Ein weiterer Punkt ist die Gewaltanwendung von Ordnungsinstanzen bei Demonstrationen und Ausschaffungen.