Da haben wir das Geschenk ausgepackt und stellen fest, dass die Kleidergrösse nicht stimmt. Oder dass es uns nicht gefällt. Wie also vorgehen?
Grundsätzlich hat man kein Recht auf einen Umtausch, ausser das Geschäft gewährt den Kunden ein solches Recht, hält Katharina Siegrist (Beraterin beim Beobachter) fest. Ist ein Produkt defekt, greifen die Garantieleistungen, welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt werden.
Knigge-Trainerin Leonore Rossel empfiehlt, im privaten Umfeld dem anderen mitzuteilen, wenn uns das Geschenk überhaupt nicht gefällt. Denn die andere Person will ja uns eine Freude machen. Wir sollen uns für das Geschenk bedanken, aber dann sagen, aus welchem Grund es uns nicht gefällt. Auch hier gilt: C’est le ton qui fait la musique. Sowohl bei Kindern als auch unter Erwachsenen empfiehlt es sich, sich abzusprechen und Tipps zu geben.