Besser geschützt werden sollen Kinder oder besonders schutzbedürftige Personen in den Kirchen beider Appenzell, also in den evangelisch-reformierten Kirchen der beiden Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden. Das hat die evangelisch-reformierte Synode an der letzten Sitzung beschlossen.
«Die Kirche soll ein Ort sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen und aufgehoben sind. Das gilt besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit einer Beeinträchtigung», betonte Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux im Rahmen der Sitzung.
Neu müssen Angestellte der Kirchgemeinden, welche mit den erwähnten Gruppen arbeiten, alle fünf Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen. In diesem Dokument sind Urteile, ein allfälliges Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde.
In einem weiteren Schritt soll der Kirchenrat auch ein Reglement für Freiwillige erarbeiten.