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Belästigt | (c) 123rf

Belästigt – und nun?

Wir fragten Anja Derungs, Leiterin der Fachstelle Gleichstellung der Stadt Zürich.
Publiziert: 10.07.2019

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Laut einer Studie der Universität Lausanne ist in der Deutschschweiz jede dritte Frau am Arbeitsplatz Opfer von sexueller Belästigung geworden, bei den Männern ist es jeder neunte. Sie geschieht also häufiger als man denkt. Im Gegensatz zum Flirt ist sexuelle Belästigung immer von einer Seiter her unerwünscht.

Was tun, wenn eine sexuelle Belästigung erfolgt ist? Anja Derungs (Leiterin der Fachstelle Gleichstellung der Stadt Zürich) weiss: «Nach unangenehmen Übergriffen ist es in der Regel so, dass Betroffene perplex sind und nicht wissen, wie man sich helfen soll.» Im Beitrag erklärt sie, wie man in einem solchen Fall vorgehen soll.

 

Gleichstellungsgesetz §4

«Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.»

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