Abgewiesene Asylsuchende können nur noch eine Nothilfe beziehen. Diese staatliche Unterstützung ist auf ein Minimum beschränkt. Laut Andreas Ackermann (Fachspezialist Rückkehrberatungsstelle Caritas Schweiz) reicht diese Nothilfe nur für das blosse Überleben.
Die Unterkunft der abgewiesenen Asylsuchenden sei meistens sehr rudimentär. Diese muss tagsüber verlassen werden und steht nur nachts zur Verfügung. Medizinische Versorgung ist nur bei akuten Notfällen möglich. Es besteht keine Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen.
Für Menschen, welche seit mindestens einem Jahr Nothilfe beziehen, hat das Migrationsamt des Kantons Schwyz ein Beschäftigungsprogramm initiiert und Caritas Schweiz mit der Umsetzung beauftragt. Interessenten können maximal zwei Jahre daran teilnehmen. Sie verrichten gemeinnützige Arbeiten wie Waldräumungen, Landschaftspflege oder Renaturierung und erhalten dafür eine minimale Entschädigung. Ein Teil davon wird auf einem Sperrkonto deponiert, welches dann vor der Heimreise freigegeben wird.
Ackermann ist vom Nutzen des Beschäftigungsprogramms überzeugt. Er weist darauf hin, dass sich abgewiesene Asylsuchende so auf die Rückkehr vorbereiten, sich einen Beitrag erarbeiten und eine gewisse Tagestruktur aufbauen können.