Von April 2022 bis April 2023 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 9,82 auf 12 Euro angehoben. Dadurch erhöhte sich das Salär der untersten Einkommensgruppe um 12,4 Prozent.
Durch diese Steigerung ist die Kluft zwischen Geringverdienenden und Topverdienenden kleiner geworden, wie Zeit.de berichtet. Besserverdienende haben im April 2023 im Schnitt das 2,96-fache von Geringverdienenden erhalten. Im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Abstand jeweils kaum verändert.