Menschen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft sind in den vergangenen Jahren immer wieder strukturell benachteiligt worden. Konkret wurden sie Zielscheibe von gesetzlichen Verschärfungen der Sozialhilfe, wobei auch das Ausländer- und Integrationsgesetz und das Asylgesetz verschärft worden sind.
Solche Menschen erfahren Einschränkungen wie Wohnsitzwahl und Familiennachzug, wenn sie Sozialhilfe beziehen, erzählt Gina Vega (Leiterin Fachstelle Diskriminierung und Rassismus bei Humanrights.ch). Deshalb verzichten viele Migrantinnen darauf und leben an der Armutsgrenze, wobei die Armutsgefahr noch grösser wird. «Sie und ihre Kinder leben dann mit begrenzten Möglichkeiten. Dies verschlechtert ihre Bildungs- und Integrationschancen. Für die Betroffenen kann dies zu psychischen Belastungen führen», sagt Vega.
Hinzu kommen die ständige Angst und Unsicherheit, ob sie in der Schweiz bleiben können. Die einzige Chance sei, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Dazu müsse man jedoch die Hindernisse abbauen. «Diplome werden nicht anerkannt, der Mangel an Sprachkenntnissen ist ein grosses Problem. Für viele vorläufig Aufgenommene oder Asylsuchende ist dieser unsichere Rechtsstatus ein Hindernis, damit sie angestellt werden», so Vega.
Humanrights.ch unterstützt deshalb die Petition «Armut ist kein Verbrechen», welche zu einem Perspektivenwechsel führen soll. Migrantinnen, die seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz leben und Sozialhilfe beziehen, sollen nicht mehr ausgewiesen werden können. Dadurch soll die Belastung, welche das unsichere Bleiberecht mit sich bringt, eliminiert werden.