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Mehr Hilfe für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt

Good News vom 10. Oktober 2024
Publiziert: 10.10.2024

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Der Bundesrat plant, die Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt auszubauen.

Er hat eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese betrifft vor allem die medizinische und rechtsmedizinische Unterstützung.

Opfer sollen nach der Tat sofort medizinisch versorgt und Verletzungen schnell rechtsmedizinisch dokumentiert werden. Die Kantone müssen sicherstellen, dass diese Angebote rund um die Uhr und ohne Hürden verfügbar sind. Die Dokumentation soll kostenlos sein und unabhängig von einer Strafanzeige angefordert werden können, um später als Beweismittel zu dienen. Der Bundesrat erhofft sich dadurch mehr Anzeigen und Verurteilungen

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