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Gottesdienstbesucher in Sapri, Itallien | (c) Gabriella Clare Marino/Unsplash

Freikirchen-Verband bedauert kantonale Einschränkungen

Sie haben einschneidende Auswirkungen auf die Kirchen zur Folge.
Publiziert: 27.10.2020 28.10.2020

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Im Oktober haben die Kantone Wallis, Bern und Schwyz härtere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. In diesen Kantonen sind zurzeit nur noch Versammlungen von maximal 10 bis 15 Personen möglich.

Solche Entscheide betreffen auch die Freikirchen solcher Gebiete: Öffentliche Gottesdienste finden keine mehr statt und Kleingruppen sind bezüglich ihrer Grösse limitiert. Der organisierte Teil des kirchlichen Lebens ist eingeschränkt, wie Peter Schneeberger erklärt. Er ist Präsident des Verbands Freikirchen Schweiz (VFG).

Schneeberger stört sich vor allem an solchen Entscheiden, weil die Freikirchen ein gutes Schutzkonzept hätten. Er war in den vergangenen Monaten in verschiedenen Freikirchen zu Gast und stellte dabei fest, dass das Schutzkonzept des Verbandes umgesetzt wird.

Er wünscht sich daher, dass bei behördlichen Massnahmen vorhandene Schutzkonzepte berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Massnahmen der Kantone sieht er als problematisch an, denn als nationaler Verband könne Freikirchen Schweiz ihnen nur mit Mühe nachkommen.

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