Wir berichten über Gott und die Welt
Life Channel Fenster zum Sonntag Talk Music Loft
0 seconds of 0 secondsVolume 90%
Press shift question mark to access a list of keyboard shortcuts
Tastaturkürzel
Spielen/PauseLeertaste
Lautstärke Erhöhen
Lautstärke Verringern
Vorwärts Springen
Rückwärts Springen
Untertitel An/Ausc
Vollbild/Vollbild Beendenf
Summ Schalten/Stummschaltung Deaktivierenm
Gehe zu %0-9
00:00
00:00
00:00
 
(c) 123rf
Audio: 02:49

Wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig?

Entweder fünf oder zehn Jahre
Publiziert: 02.02.2024

An Weihnachten oder am Geburtstag haben wir einen Gutschein für einen Wellness-Tag oder einen Restaurantbesuch erhalten.  Aber die früheren Gutscheine sind immer noch nicht eingelöst. Deren Ablaufdatum ist bald erreicht oder schon abgelaufen. Was tun?

Daniela Mauchle ist Leiterin Recht beim Konsumentenschutz. Sie erklärt, je nach Inhalt sei ein Gutschein fünf oder zehn Jahre gültig.

Fünf Jahre gültig sind: Waren (z. B. Bücher), Restaurantbesuche oder eine Massage.
Zehn Jahre gültig sind: Reisen, Übernachtungen, Konzerte, Ballonfahrten.

Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit von Gutscheinen ist im Obligationenrecht geregelt. Ein früheres Ablaufdatum beziehungsweise eine kürzere Laufzeit ist also ungültig.

Bei einem angeblich nicht mehr gültigen Gutschein müssen wir hartnäckig bleiben. Wenn wir bei einem Gespräch vor Ort nicht weiterkommen, können wir den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall müssen wir allerdings abwägen, ob sich der Aufwand lohnt.

Hat dir dieser Beitrag gefallen?
CHF
15
CHF
30
CHF
50
CHF
Werde Teil von ERF Medien!
Links
© ERF Medien
Anzeige