Die Schweiz ist nicht nur als Reiseland für gewöhnliche Touristen beliebt, sondern auch als Zieldestination für Sterbetourismus. Aufgrund der liberalen Richtlinien ist es nämlich möglich, hierzulande gegen Geld und begründet assistierten Suizid durchzuführen: beispielsweise bei einer unheilbaren Krankheit.
Frank Mathwig ist Beauftragter für Theologie und Ethik bei der Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS). Er erklärt, die EKS habe in der Tradition der Vorgängerorganisation SEK auf Folgendes hingewiesen: «Es gibt die Autonomie der Person und diese Autonomie gilt im Leben und im Sterben. Insofern hat sich die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz auf nationaler Ebene gegen ein Verbot der Suizidhilfe ausgesprochen.» Und sich nicht für ein Verbot des assistierten Suizids eingesetzt.
Gleichzeitig haben die Kirchen immer wieder auf Alternativen wie beispielsweise die Palliative Care hingewiesen: also die Pflege, Fürsorge und Seelsorge bis zum natürlichen Lebensende.
Mathwig erklärt, dass Palliative Care und Suizidhilfe nicht ganz getrennt werden können. Er spricht hier von einem Irrtum in der gesellschaftlichen Diskussion: «Palliative Care versteht sich selbst nicht als Alternative zur Suizidhilfe, sondern aus der Palliative Care heraus können durchaus Suizidwunsch und Suizidhilfe gerechtfertigt werden. Das ist kein Widerspruch. Das sind nicht Alternativen, die sich in irgendeiner Weise bekämpfen oder konkurrenzieren.»
Er unterscheidet zwischen den Menschen, welche sich für einen organisierten Suizid entscheiden, und denjenigen, die spontan Suizid begehen. «Suizidprävention ist sehr wichtig, betrifft aber nicht die Person, die Suizidhilfe von Exit, Dignitas und anderen Organisationen in der Schweiz in Anspruch nimmt.»
Was heisst das nun für die kirchliche Seelsorge? «Seelsorgerliche Begleitung einer suizidwilligen Person bedeutet, einen Kontakt, eine Beziehung zu dieser Person aufzunehmen und in dieser Beziehung die Person zu begleiten.»
Entsprechend kritisch sieht Mathwig die Suizidkapsel, weil eine seelsorgerliche Begleitung bis zum Tod nicht mehr möglich ist. «Diese Technik ist insofern prekär, weil sie im Grunde genommen das Sterben in einer sozialen Beziehung und im Kontakt zu den Mitmenschen vollständig unmöglich macht.»
Weiterführende Links
Bei Suizidgedanken: Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline Tel 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche Tel 147
Beratung und Anlaufstellen unter Angehörige.ch
Bei Verlust eines Angehörigen Verein Familientrauerbegleitung.ch
International (Suche nach Ländern) https://findahelpline.com/de-DE