Während es beim Testament um das Vermögen und den Besitz geht, behandelt die Patientenverfügung den Umgang mit dem eigenen Leben. Sie regelt, was medizinisch mit uns passieren soll, wenn wir nicht mehr urteilsfähig sind. Es geht dabei um Reanimation, Medikamente und Behandlungsort.
Wollen wir lebenserhaltende Massnahmen in Anspruch nehmen? Unter welchen Bedingungen wollen wir weiterleben? Dies sind fundamentale Fragen, welche sich unabhängig von Gesundheitszustand und Alter überlegen und beantworten lassen. «Schlussendlich ist es freiwillig und eine individuelle Entscheidung, ob man eine Patientenverfügung machen lassen will oder nicht», erklärt Julie Page (Leitung Abteilung Gesundheit und Entlastung beim Schweizerischen Roten Kreuz).
Der Vorsorgeauftrag wiederum regelt, wer sich um die persönlichen Angelegenheiten kümmert, wenn wir nicht mehr dazu in der Lage sind. Konkrete Punkte sind beispielsweise Verträge, Steuererklärung, Post und Pflegemassnahmen. Besonders bei Streitigkeiten innerhalb einer Familie macht ein Vorsorgeauftrag Sinn, da es auch um Vermögensfragen geht und mit einer Regelung ein verstärkter Konflikt verhindert werden soll.