Vor einem Jahr, also am 16. März 2020, verhängt der Bundesrat wegen der Corona-Pandemie die ausserordentliche Lage. Die Massnahmen waren und sind einschneidend. Von Beginn des Lockdowns bis 27. Mai 2020 durften überhaupt keine Gottesdienste mehr gefeiert werden. Seither liegt die Obergrenze für Gottesdienstbesucher bei 50 Personen.
Im Beitrag sprechen wir mit Harald Rein (Bischof Christkatholische Kirche und Vorsitzender Rat der Religionen) und Peter Schneeberger (Präsident Verbands Freikirchen Schweiz VFG) über die Zeit seit dem vergangenen März.