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Treppen sind für Rollstuhlfahrer ein Hindernis | (c) 123rf

Inklusion in der Schweiz

Staat und Kirchen müssen handeln
Publiziert: 22.04.2024

Seit 2004 gibt es in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Gemäss Botschaft des Bundesrates von damals sei das oberste Ziel des Gesetzes, die Schaffung von «Rahmenbedingungen, welche die Unabhängigkeit Behinderter von der Hilfe durch Drittpersonen erlauben und damit vom Gefühl befreien, von anderen Personen abhängig zu sein». Das BehiG «setzt Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und fortzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben».

20 Jahre später sind Betroffene von einer Gleichstellung und Barrierefreiheit noch weit entfernt. Das zeigt die Realität auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie auch im öffentlichen Verkehr. So wurde der Schweiz durch die Vereinten Nationen nach einer ersten Überprüfung auch eine mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention attestiert – einer Vereinbarung, welche die Schweiz im Jahr 2014 eigentlich ratifiziert hatte. So geht die Umsetzung des BehiG nun von einer Phase der Übergangsfrist zu Übergangsmassnahmen. Nicht nur etwa im ÖV und an öffentlichen Plätzen, sondern etwa auch in Kirchgemeinden gäbe es noch viel zu tun.

Markus Zuberbühler, Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft «Glaube und Behinderung» erläutert im Gespräch, wie weit die Schweiz punkto Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen ist. Wo es noch mangelt und wie es im speziellen bei Kirchgemeinden aussieht.

 

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