Kirchenasyl ist höchst umstritten. Die Dublin-Verordnung der europäischen Staaten besagt, dass Flüchtlinge, die weniger als sechs Monate an einem Ort leben, ausgeschafft werden sollen, und zwar in das europäische Land, wo sie erstmals registriert wurden.
Diese Regelung ist aus ethischen und humanitären Gesichtspunkten höchst fragwürdig. Zum Beispiel wenn Menschen traumatisiert wurden, wenn sie krank sind oder wenn sie psychisch oder körperlich missbraucht wurden. In solchen Fällen gewähren Kirchen den Flüchtlingen ein Kirchenasyl. Solange, bis sie sich vom Gesetz aus einbürgern lassen können.
Stefan Schörk ist Pastor der Evangelisch-methodistischen Kirche im württembergischen Wangen im Allgäu. Er hat schon mehrfach Kirchenasyl gewährt und erklärt uns in diesem Beitrag dessen Komplexität. Auch erzählt er uns von einem Fall, wo er für die Gewährung von Kirchenasyl verurteilt wurde, und zwar mit einer Verwarnung von 1500 Euro.