Die Europäische Union hat eine Verordnung erlassen, um die weltweiten Wälder zu schützen. Demnach dürfen bestimmte Rohstoffe und Produkte nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie auf Flächen produziert wurden, auf denen seit Ende 2020 keine Entwaldung oder Schädigung des Waldes stattgefunden hat. Diese Regelung gilt auch für den Import und Export von Produkten, die aus diesen Rohstoffen hergestellt wurden.
Menschliche Aktivitäten zerstören den Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Besonders die Lebensmittelproduktion trägt erheblich zur Rodung von Bäumen bei: Die Landwirtschaft verursacht 90 Prozent der globalen Entwaldung.
Zwischen 1990 und 2020 wurden weltweit über 400 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Dies entspricht einer Fläche, die grösser ist als die gesamte Europäische Union. Rund zehn Prozent der abgeholzten Waldflächen gehen auf das Konto der EU, wobei Deutschland einer der Hauptakteure ist.